1. |
Allgemeines
Unsere Schülerinnen und Schüler bilden mit den Lehrkräften, den Hauswarten und dem Schulrat zusammen eine Gemeinschaft. Diese funktioniert, wenn minimale Ordnungsgrundsätze eingehalten werden. Allgemein gilt, dass sich alle Beteiligten fair behandeln, das heisst, wir loben einander, danken, sind hilfsbereit und höflich. Ebenfalls gilt allgemein, dass wir Material von andern nur mit Ihrem Einverständnis benützen und damit sorgfältig umgehen.
An unserer Schule gelten nachstehend aufgeführte Regeln betreffend Verhalten in den Schulgebäuden und auf dem Schulgelände. Schülerinnen und Schüler haben Anweisungen der Lehrpersonen und der Hauswarte zu befolgen.
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2. |
Verhalten auf dem Schulareal
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Schulareal und Schulanlagen sind so zu benützen, dass Schäden vermieden werden. Solche sind dem Hauswart oder der Klassenlehrkraft zu melden. Für mutwillige Beschädigungen haften die Schüler und Schülerinnen, resp. deren Erziehungsberechtigte. |
2.2. |
Abfälle – auch Kaugummis – werden in die dafür vorgesehenen Abfallkörbe geworfen. |
2.3. |
Für Ballspiele und das Schneeballwerfen ist der rote Platz und die Spielwiese da. |
2.4. |
Die grosse Matte kann mit Schuhen betreten werden, muss aber zugedeckt bleiben. |
2.5. |
Das Befahren des Verbindungsweges zur Turnhalle sowie des übrigen Schulgeländes mit Velos oder Mofas ist untersagt. |
2.6. |
Fahrzeugähnliche Geräte (Rollbretter/ Kickboard) werden im Veloständer deponiert. Der Gebrauch dieser Geräte ist auf dem Schulareal vor 7.30 Uhr oder nach 16.30 Uhr gestattet.
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3. |
Verhalten im Schulhaus
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3.1. |
Das Schulhaus wird beim ersten Klingelzeichen betreten. Musikinstrumente dürfen im Erdgeschoss des Schulhauses deponiert werden. SchülerInnen, welche auf eine besondere Zeit bestellt sind, werden von der Lehrperson abgeholt. |
3.2. |
In Garderoben und Gängen herrscht Ordnung. |
3.3. |
Sämtliche Räumlichkeiten des Schulhauses werden von Schülerinnen und Schülern in Finken betreten. Für den Aufenthalt im Freien sind Schuhe anzuziehen. |
3.4. |
Während der Schulzeit verhalten wir uns in den Gängen ruhig. |
3.5. |
Rollschuh- und Rollbrettfahren, Inline-Skaten sowie Ballspiele sind in den Schulhäusern und in der gedeckten Pausenhalle untersagt. Die Inline-Skates werden beim Eingang abgezogen. (Achtung: Schuhe mitnehmen!) |
3.6. |
Raufereien werden im Freien abgehalten. |
3.7. |
SchülerInnen betreten das LehrerInnenzimmer und das Schulleiter-Büro nur in Begleitung der Lehrperson. |
3.8. |
Das Schulhaus ist zwischen 07.25 Uhr und 12.00 Uhr und zwischen 13.30 Uhr und 17.30 Uhr geöffnet.
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4. |
Verhalten in der Pause
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4.1. |
Zum Pausengelände gehören der rote Platz, das Tischtennis- Gelände, die Westwiese und die Spielwiese.
Ausgenommen sind Veloständer, Trottoir und der Durchgang vom Alt- zum Neubau. |
4.2. |
Die Schülerinnen und Schüler verbringen die Pausen im Freien und auf dem Schulareal. |
4.3. |
Ende Pause kehren die Schüler und Schülerinnen sofort ins Klassenzimmer zurück. |
4.4. |
Alle SchülerInnen halten die STOPP- Regel ein.
(Wird ein Kind in einem Streit zu stark bedrängt, so kann es mit dem Wort „STOPP“ das Ende des Streites verlangen. Beide Beteiligten halten sich daran.) |